Immatrikulation (Einschreibung zum Studium)
EINLEITUNG
Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Mit gleicher Post werden in der Regel Einschreibungsunterlagen versandt und eine Frist, in der Sie sich bei der Hochschule immatrikulieren müssen, genannt.
ZUSTAENDIG
die jeweilige Hochschule
Über den Link können Sie zu einer Liste der Berufsakademien, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg gelangen. Geben Sie dazu in der Ortswahl das gesamte Bundesland an.
VORAUSSETZUNG
- Zulassungsbescheid
- fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes
ABLAUF
Die Immatrikulation erfordert das persönliche Erscheinen oder die Vertretung durch eine bevollmächtige Person.
Mit erfolgter Immatrikulation sind Sie als Student der jeweiligen Hochschule eingetragen. Als Bestätigung für die Immatrikulation werden ein Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt. Nach der Immatrikulation kann die Fächerbelegung, soweit diese nicht von der Hochschule fest vorgeschrieben ist, beginnen.
UNTERLAGEN
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Unterlagen anfordern, z.B.:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie (VB) der Hochschulzugangsberechtigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (Fotokopie), gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Einschreibung an einer anderen Hochschule bestanden hat
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- gesundheitliche Bescheinigung (von Hausarzt)
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag
(dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden. Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie im Kapitel Studienfinanzierung (LL).) - Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro
(dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden) - für Ausländer (nicht Bildungsinländer)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Aufenthaltsgenehmigung
(Visum (VB), Aufenthaltsbewilligung (VB) oder Aufenthaltserlaubnis-EG (VB) für Studierende)
- Lichtbilder (in der Regel 2 Lichtbilder im Passformat 45 x 35 mm)
- Lebenslauf
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.
FRIST
Die Frist, bis zu der Sie die Inanspruchnahme des Studienplatzes melden müssen, ist auf dem Zulassungsbescheid vermerkt.
Die Immatrikulation muss in der Regel vor Beginn des Studiensemesters erfolgen:
- Anfang bis Mitte März für das Sommersemester
- Anfang bis Mitte September für das Wintersemester
KOSTEN
- Sozialbeitrag/Semesterbeitrag (die Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich)
- Verwaltungskostenbeitrag: 40 Euro